BGH: Kündigung des Mietverhältnisses wegen freilaufender Hunde
Ist die Tierhaltung in einer Mietwohnung gestattet, sollten sich die Halter unbedingt an die bestehende Hausordnung halten. Tun sie das nicht, droht die Kündigung des Mietverhältnisses, so urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH).Der Fall: Freilaufende Hunde auf GemeinschaftsflächenDie Mieter einer Wohnung in einer Villa hatten ihre Hunde regelmäßig auf den Gemeinschaftsflächen des Anwesens, zu denen auch […]
weiterlesen