BGH-Urteil: Baumfällarbeiten sind Betriebskosten
Muss der Vermieter einen morschen, nicht mehr standsicheren Baum fällen, kann er die Kosten dafür als Betriebskosten auf seine Mieter umlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Der Fall: Mieterin verlangt Betriebskosten zurück Die Vermieterin ließ eine seit über 40 Jahren auf dem Anwesen stehende Birke fällen, da der Baum morsch und nicht mehr standfest war. […]
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