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Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke sind privilegierte Vorhaben

Mit der Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen – auch bekannt als Balkonkraftwerke – zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die zum Beispiel benötigte Barrierefreiheit schaffen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Zwar konnten Eigentümer und Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren. Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen.

Balkonkraftwerk: so funktioniert’s

Balkonkraftwerke bestehen in der Regel aus zwei bis drei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Solarstrom in normalen Haushaltsstrom um. Das Solarmodul wird z. B. am Balkongeländer befestigt und angeschlossen. Sobald das Modul Strom erzeugt, läuft der Stromzähler langsamer, denn die im Haushalt angeschlossenen Geräte nutzen zuerst den Solarstrom, bevor sie wieder auf Strom aus dem öffentlichen Netz angewiesen sind.

Aktuell ist die Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken nach deutschem Recht auf maximal 800 Watt begrenzt. Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben – wurde jedoch im Rahmen des Solarpakets im April 2024 stark vereinfacht und erfordert nur noch wenige Daten. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.

Aktueller Beitrag

  • 24.12.2024
  • News
Fröhliche Weihnachten!

Wir möchten uns für Ihre Treue im letzten Jahr bedanken. Für viele spannende Projekte und auch für gemeinsame Herausforderungen.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Fest und schöne Feiertage. Hoffentlich können Sie diese so verbringen, wie Sie es sich wünschen.

Genießen Sie die Zeit und hoffentlich auch einige freie Tage.
Fröhliche Weihnachten!

 

Noch einmal ein Weihnachtsfest,

Immer kleiner wird der Rest, Aber nehm ich so die Summe,

Alles Grade, alles Krumme,

Alles Falsche, alles Rechte,

Alles Gute, alles Schlechte –

Rechnet sich aus all dem Braus

Doch ein richtig Leben heraus.

Und dies können ist das Beste

Wohl bei diesem Weihnachtsfeste.
(Theodor Fontane)

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