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Bundesrat stimmt zu: Gaskunden von Dezember-Abschlag befreit

In einer Sondersitzung hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfen für Gas- und Wärmekunden gebilligt. Das Gesetz kann nun in Kraft treten und die Abschlagszahlung für den Monat Dezember kann ausgesetzt werden. Wer jedoch im Dezember die Heizung voll aufdreht, wird trotzdem zahlen müssen.

Was bedeutet die Soforthilfe?

Haushalte sowie kleine und mittelständische Firmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen, sollen mit der Soforthilfe entlastet werden. Ihnen wird die monatliche Abschlagszahlung erlassen oder sie wird in der nächsten Abrechnung abgezogen. Der Erstattungsbetrag wird ermittelt, indem ein Zwölftel des Verbrauchs, wie ihn der Versorger im September geschätzt hat, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Kilowattstundenpreis. Wer also im Dezember die Heizung voll aufdreht, muss die Differenz selbst bezahlen.

 Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegt die Dezember-Entlastung einer Familie im Reihenhaus mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden voraussichtlich bei rund 300 Euro. Wer Fernwärme bezieht, bekommt einen pauschalen Betrag in Höhe des im September geleisteten Abschlags zuzüglich 20 Prozent.

Wie funktioniert das bei Mietern?

Mieter haben in der Regel keine Geschäftsbeziehung zum Gasversorger, sondern zahlen ihren Abschlag monatlich mit den Nebenkosten an den Vermieter. Die Entlastungen sollen Vermieter in der Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr ausweisen. Der Deutsche Mieterbund kritisiert dieses Vorgehen als intransparent und missbrauchsanfällig.

 

Aktueller Beitrag

  • 03.04.2025
  • News
Kostenfalle Gasheizung: Warum Heizen mit Gas immer teurer wird

Steigende Kosten und gesetzliche Vorgaben für fossile Heizsysteme

Der 2021 eingeführte CO2-Preis für Erdgas wird Jahr für Jahr weiter ansteigen und den Gaspreis erhöhen. Über 20 Jahre summieren sich die Kosten auf 15.000 Euro. Außerdem müssen neue Gasheizungen ab 2029 anteilig teures Biogas nutzen, wodurch die laufenden Kosten ebenfalls steigen.

Auch die Netzentgelte, also die Kosten für das Gasnetz, werden steigen: Je weniger Haushalte daran angeschlossen sind, desto teurer wird es für die verbleibenden Nutzer. Zudem haben bereits erste Kommunen angekündigt, ihre Gasnetze stillzulegen, was zu hohen Umrüstungskosten für betroffene Haushalte führen kann. Spätestens 2045 ist der Einsatz von Erdgas im Gebäudesektor komplett verboten.

Gasheizungen langfristig doppelt so teuer

Eine aktuelle Kostenprognose von co2online zeigt, dass sich die Energie- und Investitionskosten für eine neue Gasheizung über einen Zeitraum von 20 Jahren auf rund 78.800 Euro summieren. Im Vergleich dazu liegt eine moderne Luft-Wärmepumpe bei etwa 37.550 Euro – weniger als die Hälfte. Insbesondere die Energiekosten und weniger die Investitionskosten bestimmen die Wirtschaftlichkeit einer neuen Heizung.

Planung zahlt sich aus

Viele Hauseigentümer schieben den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme hinaus und unterschätzen die künftigen finanziellen Belastungen. Wer sich frühzeitig informiert, kann durch sorgfältige Planung und staatliche Förderprogramme erhebliche Kosten sparen. Eine erste Orientierung bietet der kostenfreie und unabhängige ModernisierungsCheck von co2online, der Hauseigentümern hilft, den energetischen Zustand ihres Hauses zu bewerten und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zu identifizieren.

Immerhin: In immer mehr neuen Wohngebäuden in Deutschland werden Wärmepumpen zum Heizen genutzt. Knapp zwei Drittel (64,6 Prozent) der 2023 fertiggestellten knapp 96.800 Wohngebäude nutzten Wärmepumpen zur primären, also überwiegend für das Heizen eingesetzten Energie. Allein gegenüber dem Vorjahr stieg der Anteil um 8 Prozentpunkte; gegenüber 2014 (31,8 Prozent) hat er sich mehr als verdoppelt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.

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