Ab dem 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Unter anderem wird künftig die Höhe der Treibhausgas-Emissionen ausgewiesen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ hin. Bei Verbrauchsausweisen sind HauseigentümerInnen in Zukunft verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Dies ist relevant für Ausweise, die im Jahr 2011 ausgestellt wurden.
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Wenn ein beheiztes und dauerhaft genutztes Gebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft wird, muss der Energieausweis vorgelegt werden. Gebäude mit einer Nutzungsfläche von weniger als 50 Quadratmetern sind davon befreit. Wer sein Gebäude selbst bewohnt und nicht verkaufen oder vermieten will, benötigt ebenfalls keinen neuen Ausweis.
Neuerungen ab Mai 2021
Ab 1. Mai 2021 werden die Treibhausgas-Emissionen im Energieausweis aufgeführt. „In der EnEV war diese Ausweisung bisher nicht verpflichtend, mit der Umsetzung des GEG ist dies nun erforderlich“, sagt Meike Militz von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zudem muss die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angegeben werden, inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Auch das Fälligkeitsdatum der nächsten Untersuchung muss festgehalten werden.
Auch Immobilienmakler sind in Zukunft explizit dazu verpflichtet, bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bleiben unverändert.
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„Der energetische Zustand einer Immobilie wird aus Käufersicht immer wichtiger“, sagt immowelt Geschäftsführer Piet Derriks. „Objekte mit hohem Energiestandard haben seit der Energiekrise sowie der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz deutlich an Attraktivität gewonnen. Wohnimmobilien mit einem niedrigen Energiestandard können dagegen oft nur mit deutlichen Preisnachlässen verkauft werden, da viele Kaufinteressenten hohe Folgekosten für die energetische Sanierung und im Unterhalt fürchten.“
Besonders deutlich wirkt sich eine schlechte Energieeffizienzklasse auf die Angebotspreise von Häusern aus. Eigenheime mit der niedrigsten Energieeffizienzklasse H werden durchschnittlich um 14 Prozent günstiger angeboten als vergleichbare Häuser mit der Klasse D. Allerdings müssen Käufer hier mit zusätzlichen Investitionen rechnen, etwa für die Wärmedämmung oder den Tausch von Heizung und Fenstern.
Generell zeigt sich: Je weiter ein Haus energetisch vom mittleren Standard abweicht, desto deutlicher schlagen sich diese Unterschiede im Angebotspreis nieder – sowohl nach unten als auch nach oben. Am oberen Ende der Skala kommt es dementsprechend zu deutlichen Aufschlägen: Die Angebotspreise für Häuser mit Effizienzklasse A+ liegen im bundesweiten Durchschnitt um 16 Prozent über denen von Objekten mit mittlerem Standard.
Bei Eigentumswohnungen wirkt sich ein niedriger Energiestandard preislich weniger stark aus als bei Häusern. So werden Wohnungen mit der schlechtesten Energieeffizienzklasse H im Deutschlandmittel um lediglich 4 Prozent günstiger angeboten als Apartments, die über die Energieklasse D verfügen. Ein Grund dürfte sein, dass Käufer die anfallenden Sanierungskosten im Gegensatz zu Einfamilienhäusern in der Regel nicht allein tragen müssen, sondern diese gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft stemmen.
Eigentumswohnungen mit sehr guter Energiebilanz sind dennoch deutlich teurer als Apartments mit mittlerem Standard – der Aufpreis für die Energieklassen A+ und A beträgt jeweils 23 Prozent.
Die wachsende Bedeutung der Energieeffizienz von Immobilien wird auch beim Blick auf die Preisentwicklung seit dem Zinsschock und der Energiekrise des Jahres 2022 deutlich. Wohnimmobilien mit hoher Energieeffizienz verzeichneten infolge der gestiegenen Zinsen zwar zunächst gemeinsam mit dem Rest des Marktes sinkende Angebotspreise, erholten sich anschließend aber deutlich schneller als Objekte mit dürftiger Energiebilanz. Derzeit liegen die Angebotspreise von Immobilien mit den besten Energieklassen A+ bis C noch um durchschnittlich 5,5 Prozent unter dem Niveau am Höhepunkt des Immobilienbooms im Juli 2022. Ihre Preisminderung fällt somit deutlich geringer aus als bei Objekten mit den mittleren Klassen D und E (-8,6 Prozent) sowie mit den schlechtesten Klassen F, G und H (-9,3 Prozent). Vor allem letztere gerieten angesichts der zwischenzeitlich deutlich gestiegenen Energiepreise sowie der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz preislich stark unter Druck und erholten sich folglich deutlich langsamer.