Bei Sturmwarnung handeln
Stets gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die die Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen umfasst. Diese sollte bei regelmäßigen Wartungsarbeiten berücksichtigt werden. Bei konkreter Sturmwarnung sollten Mieter und Eigentümer jedoch ein wenig genauer hinschauen. Bereits bei Windstärken von 40 km/h können leichte Spielgeräte oder Gartenmöbel, Sonnenschirme und Sonnensegel davongeweht werden. Auch Blumentöpfe oder Dekorationen sollten sicher verstaut sein. Geöffnete oder gekippte Fenster können so stark zugeschlagen werden, dass das Glas bricht. Deshalb nie unbeaufsichtigt und ohne Sicherung lüften. Außenrollläden entweder komplett öffnen oder vollständig schließen: halboffene Rollos können vom Wind aus der Führung gerissen werden.
Dächer und Abflüsse besonders gefährdet
Keinesfalls sollten Mieter und Eigentümer aufs Dach steigen, wenn das Unwetter in der Nähe oder gar schon im Gange ist – dies kann lebensgefährlich sein! Hat ein Herbststurm Ziegel vom Dach geweht oder für offene Stellen gesorgt, können Bewohner dies mit Dachfolie abdecken und mit Ziegelsteinen beschweren. Jedoch erst, nachdem keine Gefahr mehr besteht. Verstopfte oder durch Herbstlaub blockierte Abflüsse und Rohre können, je nach Beschaffenheit und Örtlichkeit, dafür sorgen, dass Wasser ins Haus, die Garage oder die Gartenhütte eintritt. Deshalb gilt es, diese regelmäßig von Laub und Schmutz zu befreien. Bei Schäden am Gebäude sollten Mieter ihren Vermieter kontaktieren, Eigentümer ihre Gebäudeversicherung. Sind persönliche Gegenstände oder gar andere Menschen zu Schaden gekommen, ist die Hausratversicherung bzw. die private Haftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner.
Aktueller Beitrag
Dies sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund heute auf Grundlage der bundesweiten Abrechnungsdaten des Jahres 2023 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung mussten bei Anfallen aller Betriebskostenarten durchschnittlich 3.361,20 Euro für das Abrechnungsjahr 2023 aufgebracht werden.
Die Kosten für Heizung und Warmwasser liegen im Abrechnungsjahr 2023 im Durchschnitt bei 1,26 Euro/qm/Monat, in der Spitze bei 2,15 Euro/qm/Monat. Hier wird die Höhe der Kosten vor allem durch den energetischen Zustand der Wohnung und starke Preisunterschiede sowohl zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme als auch zwischen den einzelnen Gas- und Fernwärmeversorgern bestimmt. Die CO2-Kosten, die in den meisten Fällen überwiegend von den Mieterinnen und Mietern zu tragen sind, verteuern die fossile Energie zusätzlich.
Neben den Kosten für Heizung und Warmwasser, zahlen Mieter durchschnittlich 30 Cent pro Quadratmeter und Monat für den Hauswart. 28 Cent entfallen auf Sach- und Haftpflichtversicherung, 26 Cent auf die Wasserversorgung (inkl. Abwasser). 20 Cent werden für den Aufzug fällig, der Rest verteilt sich auf Antenne/Kabel (12 Cent), Schornsteinreinigung (3 Cent), Beleuchtung (6 Cent), Müllbeseitigung (14 Cent) und Grundsteuer (17 Cent).
„Die hohen Energiepreise und die nicht regulierten Preise für Fernwärme schlagen bei der diesjährigen Heizkostenabrechnung voll durch. Das zeigen eindrücklich unsere Zahlen: Mieterinnen und Mieter müssen im Vergleich zum Jahr 2022 allein für ihre Heiz- und Warmwasserkosten durchschnittlich rund 18 Prozent mehr zahlen. Die Nebenkosten insgesamt haben sich um rund 10 Prozent erhöht. Das ist fatal für alle Mieterinnen und Mieter. Denn nicht nur ihre Kaltmieten steigen von Jahr zu Jahr, auch die Nebenkosten klettern immer weiter in die Höhe und das sogar im zweistelligen Bereich. Es ist höchste Zeit, das zu ändern. Wir brauchen neben einer fairen Mietpreisregulierung auch endlich ein transparentes Nebenkostenrecht. Wir appellieren an den Gesetzgeber, hier endlich zu handeln“, fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.