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Laubfegen: Was Hauseigentümergemeinschaften wissen müssen

Verkehrssicherungspflicht kennen und beachten

Die Verkehrssicherungspflicht für Gefahren, die von Gebäuden oder Grund und Boden ausgehen, liegt bei den Eigentümern. Bei Wohnungseigentum obliegt die Erfüllung dieser Pflicht der rechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie muss dafür sorgen, dass kein Besucher, Bewohner oder Passant auf dem Grundstück oder im Gebäude zu Schaden kommt.

Per Mehrheitsbeschluss Dienstleistungsunternehmen beauftragen

WEGs haben die Möglichkeit, das Laubfegen in Eigenregie zu organisieren, um Kosten zu sparen. Dies kann aber nur auf freiwilliger Basis geschehen – kein Miteigentümer kann dazu verpflichtet werden. Die Alternative: WEGs beauftragen ihre Verwaltung per Mehrheitsbeschluss, ein Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel einen Hausmeisterservice, mit dem Laubkehren zu beauftragen. Zur Klarstellung sollte der Beschluss auch beinhalten, dass die Verwaltung das Dienstleistungsunternehmen regelmäßig überwacht und zumindest stichprobenartig kontrolliert, empfiehlt Wohnen im Eigentum.

Überwachung aus Haftungsgründen notwendig

Verletzt sich jemand auf dem Grundstück wegen herumliegenden Laubes, das nicht entfernt wurde – da der Dienstleister nicht zuverlässig gearbeitet hat und nicht ausreichend überwacht wurde – kann er Schadensersatzansprüche gegen die WEG richten. Das heißt, die WEG haftet in diesen Fällen, und das kann teuer werden. Die WEG kann dann allerdings – falls der Verwalter den Dienstleister nicht ordnungsgemäß überwacht hat – beim Verwalter Regress nehmen.

„Wenn Wohnungseigentümern Versäumnisse des beauftragten Dienstleistungsunternehmens auffallen, sollte darüber Protokoll geführt und die Verwaltung informiert werden“, rät Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum.

Aktueller Beitrag

  • 24.12.2024
  • News
Fröhliche Weihnachten!

Wir möchten uns für Ihre Treue im letzten Jahr bedanken. Für viele spannende Projekte und auch für gemeinsame Herausforderungen.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Fest und schöne Feiertage. Hoffentlich können Sie diese so verbringen, wie Sie es sich wünschen.

Genießen Sie die Zeit und hoffentlich auch einige freie Tage.
Fröhliche Weihnachten!

 

Noch einmal ein Weihnachtsfest,

Immer kleiner wird der Rest, Aber nehm ich so die Summe,

Alles Grade, alles Krumme,

Alles Falsche, alles Rechte,

Alles Gute, alles Schlechte –

Rechnet sich aus all dem Braus

Doch ein richtig Leben heraus.

Und dies können ist das Beste

Wohl bei diesem Weihnachtsfeste.
(Theodor Fontane)

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