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Monatliche Belastung beim Immobilienkauf nimmt um bis zu 346 Euro ab

Gesunkene Preise und Zinsrückgang

Gute Nachrichten für Immobilienkäufer: Die monatlichen Kosten für die Darlehensrückzahlung sind spürbar zurückgegangen – je nach Stadt um mehrere hundert Euro. In der Spitze sparen Käufer 346 Euro pro Monat im Vergleich zum Höhepunkt der Immobilienkrise. Das zeigt eine immowelt Analyse für die 15 größten deutschen Städte, wofür die Veränderung der Annuitätenraten beim Kauf einer 75 Quadratmeter großen Bestandswohnung untersucht wurde. Nach 2 Jahren Krisenmodus scheint sich demnach die Lage am Immobilienmarkt nun allmählich wieder aufzuhellen. Gründe für die Verbesserung: Die Immobilienpreise sind seit Mitte 2022 gesunken und die Lage am Zinsmarkt verbessert sich wieder. Die durchschnittlichen Bauzinsen sind erstmals nach 2 Jahren spürbar gesunken und liegen aktuell wieder unter der 4-Prozent-Marke.

Größte Ersparnis in München

Am deutlichsten fällt die Ersparnis in München aus: Bei einem mittleren Angebotspreis von aktuell 602.625 Euro für eine 75-Quadratmeter-Wohnung in der Isar-Metropole liegt die Annuität derzeit bei monatlich bei 2.092 Euro. Im Oktober 2022 belief sich der Durchschnittspreis noch auf 668.853 Euro. Daraus ergab sich eine monatliche Rate von 2.438 Euro. Demnach zahlen Käufer im Schnitt heute 346 Euro weniger als vor eineinhalb Jahren. Auch in Frankfurt (257 Euro), Stuttgart (246 Euro), Köln (164 Euro) und Hamburg (154 Euro) ist die Wohnungsfinanzierung spürbar günstiger geworden. Auf den letzten Plätzen liegen Duisburg (79 Euro), Dortmund (72 Euro), Essen (64 Euro) und Leipzig (42 Euro).

Aktueller Beitrag

  • 24.10.2024
  • News
Laubfegen: Was Hauseigentümergemeinschaften wissen müssen

Verkehrssicherungspflicht kennen und beachten

Die Verkehrssicherungspflicht für Gefahren, die von Gebäuden oder Grund und Boden ausgehen, liegt bei den Eigentümern. Bei Wohnungseigentum obliegt die Erfüllung dieser Pflicht der rechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie muss dafür sorgen, dass kein Besucher, Bewohner oder Passant auf dem Grundstück oder im Gebäude zu Schaden kommt.

Per Mehrheitsbeschluss Dienstleistungsunternehmen beauftragen

WEGs haben die Möglichkeit, das Laubfegen in Eigenregie zu organisieren, um Kosten zu sparen. Dies kann aber nur auf freiwilliger Basis geschehen – kein Miteigentümer kann dazu verpflichtet werden. Die Alternative: WEGs beauftragen ihre Verwaltung per Mehrheitsbeschluss, ein Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel einen Hausmeisterservice, mit dem Laubkehren zu beauftragen. Zur Klarstellung sollte der Beschluss auch beinhalten, dass die Verwaltung das Dienstleistungsunternehmen regelmäßig überwacht und zumindest stichprobenartig kontrolliert, empfiehlt Wohnen im Eigentum.

Überwachung aus Haftungsgründen notwendig

Verletzt sich jemand auf dem Grundstück wegen herumliegenden Laubes, das nicht entfernt wurde – da der Dienstleister nicht zuverlässig gearbeitet hat und nicht ausreichend überwacht wurde – kann er Schadensersatzansprüche gegen die WEG richten. Das heißt, die WEG haftet in diesen Fällen, und das kann teuer werden. Die WEG kann dann allerdings – falls der Verwalter den Dienstleister nicht ordnungsgemäß überwacht hat – beim Verwalter Regress nehmen.

„Wenn Wohnungseigentümern Versäumnisse des beauftragten Dienstleistungsunternehmens auffallen, sollte darüber Protokoll geführt und die Verwaltung informiert werden“, rät Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum.

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