Die steigenden Energiepreise werden sich in der Nebenkostenabrechnung niederschlagen – das ist klar. Darum denken viele Mieter und Vermieter nun über eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen nach, um Nachzahlungen zu vermeiden. Doch Vermieter dürfen jetzt keine einseitigen Erhöhungen beschließen.
Vorauszahlungen erhöhen
Vermieter dürfen die monatlichen Vorauszahlungen ihrer Mieter nur in Zusammenhang mit einer Betriebskostenabrechnung erhöhen. Diese Erhöhung darf einem Zwölftel des Nachzahlungsbetrages entsprechen. Ebenfalls darf die Vorauszahlung bei erwartbaren Mehrkosten erhöht werden, z. B. bei einer Änderung der Personenzahl oder gestiegenen Energiepreisen. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus, um einen „Sicherheitszuschlag“ zu verlangen (BGH Urteil VIII ZR 294/10).
Welche Lösungen gibt es?
Die Situation ist sowohl für Vermieter als auch für Mieter unangenehm. Vermieter fürchten in Vorkasse gehen zu müssen und auf Nachzahlungen zu warten, während Mieter Sorge vor horrenden Nachzahlungen haben. Im Idealfall sollte das Gespräch gesucht werden, vor allem wenn die Vorauszahlungen knapp kalkuliert sind. Eine einvernehmliche Erhöhung ist nämlich zu jedem Zeitpunkt möglich. Auch Mieter können auf ihre Vermieter zugehen und eine höhere Zahlung vorschlagen.
Aktueller Beitrag
Dies sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund heute auf Grundlage der bundesweiten Abrechnungsdaten des Jahres 2023 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung mussten bei Anfallen aller Betriebskostenarten durchschnittlich 3.361,20 Euro für das Abrechnungsjahr 2023 aufgebracht werden.
Die Kosten für Heizung und Warmwasser liegen im Abrechnungsjahr 2023 im Durchschnitt bei 1,26 Euro/qm/Monat, in der Spitze bei 2,15 Euro/qm/Monat. Hier wird die Höhe der Kosten vor allem durch den energetischen Zustand der Wohnung und starke Preisunterschiede sowohl zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme als auch zwischen den einzelnen Gas- und Fernwärmeversorgern bestimmt. Die CO2-Kosten, die in den meisten Fällen überwiegend von den Mieterinnen und Mietern zu tragen sind, verteuern die fossile Energie zusätzlich.
Neben den Kosten für Heizung und Warmwasser, zahlen Mieter durchschnittlich 30 Cent pro Quadratmeter und Monat für den Hauswart. 28 Cent entfallen auf Sach- und Haftpflichtversicherung, 26 Cent auf die Wasserversorgung (inkl. Abwasser). 20 Cent werden für den Aufzug fällig, der Rest verteilt sich auf Antenne/Kabel (12 Cent), Schornsteinreinigung (3 Cent), Beleuchtung (6 Cent), Müllbeseitigung (14 Cent) und Grundsteuer (17 Cent).
„Die hohen Energiepreise und die nicht regulierten Preise für Fernwärme schlagen bei der diesjährigen Heizkostenabrechnung voll durch. Das zeigen eindrücklich unsere Zahlen: Mieterinnen und Mieter müssen im Vergleich zum Jahr 2022 allein für ihre Heiz- und Warmwasserkosten durchschnittlich rund 18 Prozent mehr zahlen. Die Nebenkosten insgesamt haben sich um rund 10 Prozent erhöht. Das ist fatal für alle Mieterinnen und Mieter. Denn nicht nur ihre Kaltmieten steigen von Jahr zu Jahr, auch die Nebenkosten klettern immer weiter in die Höhe und das sogar im zweistelligen Bereich. Es ist höchste Zeit, das zu ändern. Wir brauchen neben einer fairen Mietpreisregulierung auch endlich ein transparentes Nebenkostenrecht. Wir appellieren an den Gesetzgeber, hier endlich zu handeln“, fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.