Was ist das Nebenkostenprivileg?
Bei Mehrfamilienhäusern, die über einen gemeinsamen Kabelanschluss verfügen, können die Eigentümer bzw. Hausverwalter die Kabelgebühren über die Nebenkosten abrechnen. Somit müssen alle Parteien für den Kabelanschluss bezahlen – sogar, wenn sie ihn nicht benutzen. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für den Fernsehempfang, sondern kann auch auf Internet- und Telefonanschlüssen angewendet werden. Die Politik hat nun die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Das entsprechende Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen, meldet die Verbraucherzentrale.
Was ändert sich nun?
Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde das Nebenkostenprivileg gestrichen. Experten rechnen mit einem gesteigerten Wettbewerb und somit sinkenden Kosten für Verbraucher. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Juni 2024. Wird nichts beschlossen, laufen Altverträge einfach weiter. Die Kosten müssen dann jedoch über das Hausgeld bezahlt werden und dürfen bei Mietern nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden.
Die Verbraucherzentrale warnt zudem vor „Medienberatern“, die derzeit vermehrt an Haustüren klingeln und versuchen, zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen und sogar mit Abschaltung des Kabelanschlusses drohen. Die Empfehlung lautet hier: niemanden hereinlassen und keine Verträge an der Haustüre unterschreiben.
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Raus aus dem Elternhaus und nie wieder zurück – vor allem für jüngere Generationen ist das keine Selbstverständlichkeit mehr. Während im Schnitt 15 Prozent der Deutschen nach dem Auszug später wieder zu den Eltern zurückgekehrt sind, fallen die Werte bei Generation Y (Jahrgänge 1981 bis 1996) mit 19 Prozent und Generation Z (Jahrgänge 1997 bis 2012) mit 18 Prozent höher aus. Offenbar sind steigende Mieten und unsichere Jobperspektiven für viele jüngere Menschen ein Grund, sich vorübergehend wieder im Kinderzimmer einzurichten. Während die Jungen heute verstärkt mit finanziellen Hürden und einem angespannten Wohnungsmarkt kämpfen, konnten frühere Generationen oft direkt in eine dauerhafte Wohnsituation wechseln. So zogen bei den Baby-Boomern (Jahrgänge 1946 bis 1964) lediglich 12 Prozent wieder zu den Eltern zurück.
Auf den Auszug aus dem Elternhaus folgen für die meisten Menschen weitere Umzüge. Im Schnitt sind die Befragten bereits 4,4-mal umgezogen, wobei 68 Prozent schon mindestens drei Wohnungswechsel hinter sich haben. Auffällig: Frauen wechseln häufiger ihren Wohnort als Männer – 73 Prozent der Frauen sind mindestens dreimal umgezogen, während es bei den Männern nur 64 Prozent sind. Offenbar passen Frauen ihre Wohnsituation häufiger an neue Lebenssituationen an, etwa für einen neuen Job oder eine Partnerschaft. Auch ein schärferes Gespür für Wohnqualität könnte eine Rolle spielen.
Obwohl Umzüge für viele zum Leben dazugehören, lösen sie ganz unterschiedliche Emotionen aus. 31 Prozent der Deutschen nennen Fröhlichkeit als ihre dominierende Emotion beim Umzug. Sie verbinden den Wohnungswechsel mit positiven Erwartungen und Aufbruchsstimmung.
Andere sehen einen Umzug hingegen als pragmatische Entscheidung, die keinen besonderen emotionalen Ausschlag gibt: 17 Prozent der Befragten gaben an, einem Umzug gefühlsmäßig neutral gegenüberzustehen.
Bei manchen dominieren wiederum negative Gefühle: 14 Prozent fühlen sich von einem Umzug in erster Linie überfordert. Kein Wunder: Hohe Kosten, organisatorischer Aufwand, Angst vor Umzugsschäden und die Unsicherheit, ob die neue Wohnsituation wirklich die richtige ist, können eine große Belastung sein und für Stress sorgen.