Die Digitalisierung des Dienstleistungs- und Informationsangebots vieler deutscher Kommunen ist auf einem guten Weg – das Niveau ist jedoch „insgesamt nicht zufriedenstellend“, so der Eigentümerverband Haus & Grund. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat im Auftrag des Eigentümerverbandes die Internetauftritte der 100 einwohnergrößten Städte in Deutschland detailliert geprüft.
Ergebnisse: Angebot überall ausbaufähig
Geprüft wurden die sieben Themenbereiche Bürger- und Unternehmerservice, Bauen, Wohnen, Mobilität & Verkehr, Familie & Freizeit sowie die Responsivität der Online-Dienstleistungen. Berlin erreicht mit nur 71,6 von möglichen 100 Punkten den ersten Platz, auf dem letzten Platz landet Gera mit 33,1 Punkten. Haus und Grund Präsident Kai Warnecke fordert mehr Zusammenarbeit zwischen den Städten, vor allem, um Steuergelder zu sparen: „Eine Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung und ein Personalausweis ist in Köln der gleiche wie in Augsburg“. Viele Angebote seien zudem nicht bürgerorientiert und nur schwer auffindbar.
Gewinner und Verlierer der Studie
Gewinner 1. Berlin |
Verlierer 96. Düren |
Aktueller Beitrag
Die Verkehrssicherungspflicht für Gefahren, die von Gebäuden oder Grund und Boden ausgehen, liegt bei den Eigentümern. Bei Wohnungseigentum obliegt die Erfüllung dieser Pflicht der rechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie muss dafür sorgen, dass kein Besucher, Bewohner oder Passant auf dem Grundstück oder im Gebäude zu Schaden kommt.
WEGs haben die Möglichkeit, das Laubfegen in Eigenregie zu organisieren, um Kosten zu sparen. Dies kann aber nur auf freiwilliger Basis geschehen – kein Miteigentümer kann dazu verpflichtet werden. Die Alternative: WEGs beauftragen ihre Verwaltung per Mehrheitsbeschluss, ein Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel einen Hausmeisterservice, mit dem Laubkehren zu beauftragen. Zur Klarstellung sollte der Beschluss auch beinhalten, dass die Verwaltung das Dienstleistungsunternehmen regelmäßig überwacht und zumindest stichprobenartig kontrolliert, empfiehlt Wohnen im Eigentum.
Verletzt sich jemand auf dem Grundstück wegen herumliegenden Laubes, das nicht entfernt wurde – da der Dienstleister nicht zuverlässig gearbeitet hat und nicht ausreichend überwacht wurde – kann er Schadensersatzansprüche gegen die WEG richten. Das heißt, die WEG haftet in diesen Fällen, und das kann teuer werden. Die WEG kann dann allerdings – falls der Verwalter den Dienstleister nicht ordnungsgemäß überwacht hat – beim Verwalter Regress nehmen.
„Wenn Wohnungseigentümern Versäumnisse des beauftragten Dienstleistungsunternehmens auffallen, sollte darüber Protokoll geführt und die Verwaltung informiert werden“, rät Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum.