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Sonnen- und Hitzeschutz in der Wohnung: Was hilft?

Sonnenschutz von außen wirkt am besten

Mit dieser Frage hat sich der Verein „Wohnen im Eigentum“ (WiE) befasst und stellt die besten Möglichkeiten vor.

  • Rollläden: Sie bieten nicht nur einen Schutz vor Hitze, sondern schützen umgekehrt durch ihre Dämmwirkung vor kalten Temperaturen. Außerdem bieten sie einen Einbruchschutz. Rollläden können auch bei vorhandenen Bauten nachgerüstet werden, jedoch ist der Rollladenkasten dann in der Regel von außen sichtbar.
  • Raffstores (häufig auch Außenjalousien genannt): Hierbei handelt es sich um bewegliche Sonnenschutzsysteme mit Lamellen, die in der Regel aus Aluminium bestehen und bei denen sich der Lichteinfall gezielt steuern lässt. Raffstores sind deshalb vor allem für Wohnzimmer und Küche mit einer Südausrichtung geeignet, da bei der entsprechenden Einstellung dennoch Tageslicht in die Räume gelangen kann.
  • Raffstores (häufig auch Außenjalousien genannt): Hierbei handelt es sich um bewegliche Sonnenschutzsysteme mit Lamellen, die in der Regel aus Aluminium bestehen und bei denen sich der Lichteinfall gezielt steuern lässt. Raffstores sind deshalb vor allem für Wohnzimmer und Küche mit einer Südausrichtung geeignet, da bei der entsprechenden Einstellung dennoch Tageslicht in die Räume gelangen kann.
  • Sonnenschutzfolien: Sie werden außen an die Fenster angeklebt und stellen eine kostengünstige Maßnahme dar. Jedoch können diese Folien die Räume verdunkeln – je nachdem wie stark sie getönt sind.

Sonnenschutz von außen ist am effektivsten, jedoch müssen Mieter die meisten dieser Maßnahmen von ihrem Vermieter genehmigen lassen. Ähnlich verhält es sich in Wohneigentümergemeinschaften, da es sich bei der Fassade und den Fenstern um Gemeinschaftseigentum handelt.

Sollte ein Sonnenschutz von außen nicht möglich sein, können Plissees, innenliegende Jalousien oder Lamellenvorhänge angebracht werden. Sie können ohne Genehmigung angebracht werden, sind jedoch auch weniger effektiv, da die Wärme trotzdem in den Raum gelangt.

Aktueller Beitrag

  • 19.12.2024
  • News
Jeder Dritte wohnt in Gemeinde mit Mietpreisbremse

Mietpreisbremse: Wo gilt sie?

Differenziert nach Bundesländern liegen die meisten Gemeinden mit Mietpreisbremse in Bayern (208), gefolgt von Baden-Württemberg (89 Gemeinden) und Hessen (49 Gemeinden). 44 der 82 Großstädte (ab 100.000 Einwohner) weisen nach BBSR-Angaben eine Mietpreisbremse auf. Darüber hinaus ist sie in 24 mittelgroßen Städten (50.000 bis unter 100.000 Einwohner), 106 kleineren Mittelstädten (20.000 bis unter 50.000 Einwohner), 173 Kleinstädten (5.000 bis unter 20.000 Einwohner) und 68 Gemeinden mit unter 5.000 Einwohnern wirksam.

In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden (Neubauausnahme). Weitere Ausnahmen gelten zum Beispiel für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen und unter bestimmten Bedingungen, wenn die Vormiete höher lag.

Bis auf eine Ausnahme (Stadt Trier) gilt in Gemeinden mit Mietpreisbremse auch eine abgesenkte Kappungsgrenze. Vermieterinnen und Vermieter dürfen demnach die Mieten in bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöhen. In Gemeinden ohne abgesenkte Kappungsgrenze dürfen diese Bestandsmieten hingegen um maximal 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. 87 Gemeinden liegen im Geltungsbereich einer abgesenkten Kappungsgrenze, haben jedoch keine Mietpreisbremse.

„Mietpreisbremse ist wichtiges Instrument“

„Über die Hälfte der Haushalte in Deutschland sind Mieterhaushalte. Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um den Anstieg der Neuvertragsmieten zu begrenzen“, sagt Matthias Waltersbacher, Leiter des Referats Wohnungs- und Immobilienmärkte im BBSR. „Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse ist deshalb zu begrüßen. Jetzt sind Bundestag und Bundesrat am Zug. Andernfalls würde sich die Lage für Mieterinnen und Mieter auf angespannten Wohnungsmärkten weiter verschärfen. Auch die Mieterinnen und Mieter sind gefordert, bei Neuverträgen genau hinzuschauen und zu prüfen, ob die Preisbremse eingehalten wird“, so Waltersbacher.

Inzwischen verfügen 98 Prozent der Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern über einen Mietspiegel, davon 63 Prozent über einen qualifizierten, also nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellten Mietspiegel. Rechtlich sind Gemeinden verpflichtet, einen qualifizierten Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen.

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