Diese Frage hat eine Studie des BDEW (Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) aufschlussreich beantwortet. In Deutschland besteht nach wie vor Sanierungsbedarf: Das Durchschnittsalter der Heizungsanlagen liegt bei 17 Jahren. Erfreulich: Wenn saniert wird, wird häufiger auf erneuerbare Energien zurückgegriffen.
Viel Sanierungsbedarf, Trend jedoch positiv
Deutschlands Heizungsanlagen sind im Schnitt 17 Jahre alt. In 40 Prozent der Wohnungen sind die Heizungen 20 Jahre und älter, fast jede vierte Heizung ist sogar älter als 25 Jahre – diese sollten ausgetauscht werden. Leitungsgebundenen Energieträger wie Erdgas, Fernwärme und Strom werden heute deutlich häufiger zur Beheizung von Wohnungen eingesetzt als noch vor zehn Jahren – rund zwei Drittel der Wohngebäude werden inzwischen damit versorgt. In Deutschland hat Erdgas mit 48,2 Prozent den mit Abstand größten Marktanteil.
In rund 275.000 Gebäuden wurde in den letzten zehn Jahren von Ölheizungen auf Erdgas umgestellt, in rund 17.000 Gebäuden von Öl auf Fernwärme. Die aktuelle Infrastruktur würde ausreichen, um rund 2,7 Millionen Wohngebäude von Ölheizungen auf Erdgas oder Fernwärme umzustellen.
Aktueller Beitrag
Die Verkehrssicherungspflicht für Gefahren, die von Gebäuden oder Grund und Boden ausgehen, liegt bei den Eigentümern. Bei Wohnungseigentum obliegt die Erfüllung dieser Pflicht der rechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie muss dafür sorgen, dass kein Besucher, Bewohner oder Passant auf dem Grundstück oder im Gebäude zu Schaden kommt.
WEGs haben die Möglichkeit, das Laubfegen in Eigenregie zu organisieren, um Kosten zu sparen. Dies kann aber nur auf freiwilliger Basis geschehen – kein Miteigentümer kann dazu verpflichtet werden. Die Alternative: WEGs beauftragen ihre Verwaltung per Mehrheitsbeschluss, ein Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel einen Hausmeisterservice, mit dem Laubkehren zu beauftragen. Zur Klarstellung sollte der Beschluss auch beinhalten, dass die Verwaltung das Dienstleistungsunternehmen regelmäßig überwacht und zumindest stichprobenartig kontrolliert, empfiehlt Wohnen im Eigentum.
Verletzt sich jemand auf dem Grundstück wegen herumliegenden Laubes, das nicht entfernt wurde – da der Dienstleister nicht zuverlässig gearbeitet hat und nicht ausreichend überwacht wurde – kann er Schadensersatzansprüche gegen die WEG richten. Das heißt, die WEG haftet in diesen Fällen, und das kann teuer werden. Die WEG kann dann allerdings – falls der Verwalter den Dienstleister nicht ordnungsgemäß überwacht hat – beim Verwalter Regress nehmen.
„Wenn Wohnungseigentümern Versäumnisse des beauftragten Dienstleistungsunternehmens auffallen, sollte darüber Protokoll geführt und die Verwaltung informiert werden“, rät Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum.