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Wärmewende: Mehrheit will im nächsten Jahr ihr Haus modernisieren

„Finanzielle Sorgen sind deutlich geringer“

Trotz anhaltender Unsicherheiten und aktueller Haushaltskrise beabsichtigen Hauseigentümer in Deutschland, wieder in die Modernisierung ihrer Häuser zu investieren. Denn im Vergleich zum Frühjahr 2023 sind die finanziellen Sorgen deutlich geringer. Das zeigt der aktuelle Trendreport Wärmewende der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. „Die Kosten für den Heizungstausch sind derzeit rückläufig und das neue Förderprogramm ist zumindest skizziert. Das entlastet Hauseigentümer bei ihrer Planung“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „Die Debatten um die Modernisierung werden nicht mehr so scharf und unsachlich geführt. Auch das hilft, die Sanierungsquote zu steigern.“

Photovoltaik am beliebtesten

Die Installation von Photovoltaikanlagen (40 %) und die Erneuerung des Heizsystems durch den Einsatz erneuerbarer Energien (32 %) waren unter den Befragten die beliebtesten Vorhaben. Darüber hinaus zeigen auch Maßnahmen wie die Fenster-Erneuerung (23 %), der hydraulische Abgleich (22 %), die Dachdämmung (17 %) und die Fassadendämmung (13 %) eine relevante Präsenz in den Planungen. 31 Prozent der Befragten gaben als wichtigsten Grund für die Modernisierung an, aktiv zum Klimaschutz beitragen zu wollen. Für 19 Prozent spielen ökonomische Gründe, wie die Preisentwicklungen bei Öl und Gas, eine wichtige Rolle. Weitere 14 Prozent gaben an, dass Modernisierungen und Sanierungen ohnehin anstünden.

Die Ergebnisse beruhen auf einer bundesweiten Befragung mit knapp 3.500 Teilnehmer*innen im Dezember 2023.

 

Aktueller Beitrag

  • 19.12.2024
  • News
Jeder Dritte wohnt in Gemeinde mit Mietpreisbremse

Mietpreisbremse: Wo gilt sie?

Differenziert nach Bundesländern liegen die meisten Gemeinden mit Mietpreisbremse in Bayern (208), gefolgt von Baden-Württemberg (89 Gemeinden) und Hessen (49 Gemeinden). 44 der 82 Großstädte (ab 100.000 Einwohner) weisen nach BBSR-Angaben eine Mietpreisbremse auf. Darüber hinaus ist sie in 24 mittelgroßen Städten (50.000 bis unter 100.000 Einwohner), 106 kleineren Mittelstädten (20.000 bis unter 50.000 Einwohner), 173 Kleinstädten (5.000 bis unter 20.000 Einwohner) und 68 Gemeinden mit unter 5.000 Einwohnern wirksam.

In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden (Neubauausnahme). Weitere Ausnahmen gelten zum Beispiel für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen und unter bestimmten Bedingungen, wenn die Vormiete höher lag.

Bis auf eine Ausnahme (Stadt Trier) gilt in Gemeinden mit Mietpreisbremse auch eine abgesenkte Kappungsgrenze. Vermieterinnen und Vermieter dürfen demnach die Mieten in bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöhen. In Gemeinden ohne abgesenkte Kappungsgrenze dürfen diese Bestandsmieten hingegen um maximal 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. 87 Gemeinden liegen im Geltungsbereich einer abgesenkten Kappungsgrenze, haben jedoch keine Mietpreisbremse.

„Mietpreisbremse ist wichtiges Instrument“

„Über die Hälfte der Haushalte in Deutschland sind Mieterhaushalte. Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um den Anstieg der Neuvertragsmieten zu begrenzen“, sagt Matthias Waltersbacher, Leiter des Referats Wohnungs- und Immobilienmärkte im BBSR. „Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse ist deshalb zu begrüßen. Jetzt sind Bundestag und Bundesrat am Zug. Andernfalls würde sich die Lage für Mieterinnen und Mieter auf angespannten Wohnungsmärkten weiter verschärfen. Auch die Mieterinnen und Mieter sind gefordert, bei Neuverträgen genau hinzuschauen und zu prüfen, ob die Preisbremse eingehalten wird“, so Waltersbacher.

Inzwischen verfügen 98 Prozent der Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern über einen Mietspiegel, davon 63 Prozent über einen qualifizierten, also nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellten Mietspiegel. Rechtlich sind Gemeinden verpflichtet, einen qualifizierten Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen.

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